Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) und dem Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG)
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- Bundesdatenschutzgesetz). Bitte senden Sie uns hierfür eine kurze
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Die beste private Krankenversicherung bei dem ersten Versuch zu finden gelingt wenigen Versicherten. Die meisten Patienten sind mit den Leistungen, den Beiträgen oder dem Service ihrer privaten Krankenkasse unzufrieden. Hier sollte ein Wechsel in eine andere private Krankenversicherung in Erwägung gezogen werden. Für die ordentliche Kündigung der PKV bzw. PKV Wechsel hat der Gesetzgeber ein Frist von 3 Monaten vorgesehen. Bei den meisten Gesellschaften ist damit der Wechsel zum 30.09.2010 möglich.
Unsere Finanzexperten haben für Sie hilfreiche Tipps und Informationen zusammengestellt, wie Sie bequem Ihre PKV wechseln bzw. optimieren können.
Kündigung bestehender PKV: Die Kündigungsarten im Überblick.
1. Ordentliche Kündigung PKV und Kündigungsfristen PKV
Von einer ordentlichen Kündigung spricht man, wenn der Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Was eine Versicherungs-Gesellschaft unter dem Begriff "Jahr" versteht, steht in den Versicherungs-Bedingungen. Grundsätzlich gibt es den Unterschied zwischen Versicherungsjahr (12 Monate ab Vertrags-Beginn) und Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.). Wird der Vertrag nicht gemäß der im Vertrag vereinbarten Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um eine weiteres Jahr.Â
In der Regel sind PKV Verträge nach Kalenderjahr abgeschlossen. Der Stichtag für die ordentliche Kündigung der PKV ist damit bei vielen Versicherten der 30.09. diesen Jahres
Bitte beachten Sie: Die Kündigung der PKV muss immer schriftlich erfolgen. Falls der letzte Tag der Kündigung auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt zählt automatisch der nächste Werktag als Kündigungsende.
PKV Wechseln: Unsere Experten helfen Ihnen gerne kostenlos bei Ihrem Wechsel.
2. Außerordentliche Kündigung PKV und Kündigungsfrist PKV
Eine Private Krankenversicherung darf bei Beitragserhöhung oder Leistungskürzungen innerhalb von 4 Wochen ab dem Erhalten des Bescheidschreiben gekündigt werden. Diese Möglichkeit wird als außerordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung bezeichnet.
Es ist auf jeden Fall sicher zu stellen, das der Versicherungsnehmer in diesem Zeitraum (ca. 4 Wochen nach Eingang) dem bisherigen Versicherer eine neue private Krankenversicherung vorweisen kann, denn durch die Krankenversicherungspflicht in Deutschland, darf kein Bürgen nicht mal einen Tag ohne Versicherung bleiben. Das bedeutet, dass der Versicherte verpflichtet ist eine schriftliche Bestätigung dem bisherigen Versicherer vorzulegen bevor er in die neue private Krankenversicherung wechseln kann.
Die meisten private Krankenkassen verschicken ihre Beitragserhöhungen im November und Dezember diesen Jahres. Daher lohnt es sich schon im Vorfeld einen Krankenversicherungsvergleich durchzuführen, damit der Wechsel bei einer Beitragserhöhung innerhalb der Monatsfrist vollzogen werden kann.
PKV Wechseln: Unsere Experten helfen Ihnen gerne kostenlos bei Ihrem Wechsel.
Private Krankenversicherung Vergleich: Wie funktioniert der kostenlose Wechselservice?
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1. Beratungsanfrage stellen: Im ersten Schritt sollten Sie eine Beratungsanfrage an uns senden. Bitte nutzen Sie dafür das entsprechende Formular für die private Krankenversicherung. Ihre Daten werden an unser Kundencenter übermittelt und tagesaktuell beabeitet.
2. Prüfung Wechselmöglichkeit durch Fachberater Unsere Fachberater prüfen zunächst, welche Möglichkeiten der Kündigung (ordentlich/ ausserordentlich) Sie auftgrund ihres PKV Vertrages haben und unterstützen Sie tatkräftig beim Wechsel und in der Korrespondenz mit ihrer derzeitigen Versicherung. 3. Private Krankenversicherung Vergleich Auf Basis Ihrer Wünsche erechnet eine entsprechende Vergleichssoftware den individuell auf Sie angepassten Vergleich aus über 40 Versicherern und 3.000 Tarifkombinationen. Die Gesellschaften werden übersichtlich nach Preis- und Leistung geordnet.
Fordern Sie jetzt ihren kostenlosen Wechsel- und Vergleichsservice an und optimieren Sie ihre private Krankenversicherung.
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Kostenloser Wechsel- und Vergleichsservice - Stichtag 30.09.
Vielen Dank für Ihre Vergleichsanfrage für eine Private Krankenversicherung. Einer unserer Berater wird sich in den nächsten Tagen mit einem unverbindlichen und kostenlosen Angebot bei Ihnen melden. Wir danken Ihnen, dass Sie unseren Service in Anspruch genommen haben und hoffen Sie sind damit zufrieden. Ihr Finanzter.de Team
Nennen Sie uns zunächst Ihren Berufsstatus
Berufsstatus:
Ihr Berufsstatus bestimmt, ob und zu welchen Konditionen Sie sich privat krankenversichern können.
NEU ab 2011: Angestellte können sich
privat krankenversichern, wenn ihr Einkommen in einem Jahr
über der Versicherungspflichtgrenze liegt. In 2011 liegt
diese bei bei 49.500 EUR / Jahr bzw. 4.125 Euro / Monat.
Der Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung in eine
andere ist ohne diese Einschränkung möglich.
Selbständige und Freiberufler können sich, ohne weitere Vorbedingungen erfüllen zu müssen, in jedem Fall privat krankenversichern.
Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen erhalten von ihrem Dienstherrn die sogenannte Beihilfe, die einen bestimmten Prozentsatz aller Krankheitskosten übernimmt. Alle darüber hinaus gehenden Kosten sollten durch eine Private Krankenversicherung abgesichert werden.
Studenten können sich entweder bereits vor Beginn des Studiums von der Pflicht zur Versicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und können sich dann bei einer Privaten Krankenversicherung versichern. Dies ist ebenfalls möglich, wenn mit Vollendung des 25. Lebensjahres die Mitversicherung in der Familienversicherung der Eltern endet und die Versicherungspflicht eintritt oder nach 14 Fachsemestern bzw. mit Vollendung des 30. Lebensjahres die Möglichkeit zur Versicherung in der Studentischen Krankenversicherung erlischt.
Vorversicherung:
Der aktuelle Krankenversicherungsstatus, also die Vorversicherung der zukünftigen Privaten Krankenversicherung, bestimmt, ob beim Wechsel Wartezeiten einzuhalten sind, oder ob diese erlassen werden.
Beim Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung in eine andere Private Krankenversicherung fallen keine Wartezeiten an.
Wenn Sie nahtlos (ohne Unterbrechung) von einer Gesetzlichen Krankenkasse in die Privatversicherung wechseln, fallen ebenfalls keine Wartezeiten an.
Wenn Sie nicht krankenversichert sind, müssen Sie mit einer Wartezeit von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn rechnen. Während dieser Zeit werden nur durch Unfälle entstandene Krankheitskosten erstattet. Für manche Leistungen, z.B. Zahnersatz, beträgt die Wartezeit bis zu 8 Monate. Diese Wartezeiten können ebenfalls erlassen werden, wenn Sie ein Gesundheitszeugnis Ihres Hausarztes vorweisen können.
Beihilfeanspruch:
Abhängig von der Familiensituation und dem Bundes- bzw. Landesrecht, dem die beihilfeberechtigte Person unterliegt, liegt der Beihilfeanspruchzwischen 50% und 80% der "beihilfefähigen" Aufwendungen.
Der darüber hinaus gehende Eigenanteil sollte durch eine Private Krankenversicherung abgesichert werden.
Welche Leistungen wünschen Sie?
Krankenhaus:
In der Privaten Krankenversicherung können Sie wählen welche Art der Unterbringung und Behandlung Sie im Falle eines Krankenhausaufenthaltes wünschen.
Einbettzimmer - Chefarztbehandlung
Ideal für eine schnelle Genesung sind Ruhe und eine erstklassige medizinische Betreuung. Ein Tarif mit diesen Leistungsmerkmalen garantiert Ihnen eine optimale Unterbringung und Behandlung. Nicht verschweigen wollen wir jedoch, dass Qualität auch ihren Preis hat.
Zweibettimmer - Chefarztbehandlung
Das beste Preis-Leistungsverhältnis erhalten Sie bei dieser Tarifvariante. Sie erhalten die beste medizinische Versorgung und müssen Ihr Zimmer im Krankenhaus mit maximal einer zweiten Person teilen.
Mehrbettzimmer - Standardbehandlung
Diese Leistung entspricht in etwa der Unterbringung gesetzlich krankenversicherter Patienten. Wenn Sie Wert auf einen Tarif mit sehr niedrigen Beiträgen legen und bereit sind hierfür Leistungseinbußen in Kauf zu nehmen, sollten Sie diese Auswahl treffen.
Zahnleistungen:
Bei den Zahnleistungen wird zwischen Behandlungskosten und Kosten für Zahnersatz unterschieden.
Die PKV übernimmt immer die vollen Behandlungskosten beim Zahnarzt. Nur bei ganz wenigen, nicht empfehlenswerten Tarifvarianten ist dies nicht der Fall.
Unterschiede gibt es jedoch beim sehr kostenintensiven Zahnersatz. Hier werden je nach gewähltem Tarif zwischen 50% und 80% der Kosten für Kronen, Inlays, Implantate, Prothesen usw. erstattet.
Krankentagegeld:
Das Leistungsmerkmal Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensverlusten im Krankheitsfall.
Bei Angestellten entfällt spätestens nach einer Krankheitsdauer von 6 Wochen die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Selbständige und Freiberufler erhalten weder eine Entgeltfortzahlung noch ein Krankengeld und stehen deshalb häufig bereits ab dem ersten Krankheitstag ohne Einkommen da.
Das Krankentagegeld ersetzt das nicht mehr vorhandene Einkommen.
Wichtig: Es ist nicht zulässig ein Krankentagegeld zu beziehen, welches das Nettoeinkommen übersteigt. Die maximale Höhe Ihres Krankentagegeldes berechnen Sie bitte nach folgender Formel:
Krankentagegeld = Jahresnettoeinkommen / 365
Selbstbeteiligung:
Bei den meisten Tarifen in der Privaten Krankenversicherung kann eine Selbstbeteiligung gewählt werden.
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, erstattet die Krankenversicherung nur den Teil der Kosten, der den Selbstbehalt übersteigt. Die Höhe der Selbstbeteiligung bezieht sich auf ein Kalenderjahr, so dass jedes Jahr Kosten in maximal der Höhe des Selbstbehalts von der versicherten Person selbst getragen werden müssen.
Für die Wahl der optimalen Höhe der Selbstbeteiligung gilt:
Je höher der gewählte Selbstbehalt, desto niedriger die monatlichen Versicherungsbeiträge.
Die Selbstbeteiligung sollte problemlos in jedem Jahr aufgebracht werden können.
Priorität:
Wählen Sie hier ganz allgemein Ihre Priorität für die Private Krankenversicherung aus. Bei der Vergleichserstellung werden wir dann Tarife bevorzugen, die dieser Grundtendenz entsprechen.
möglichst hohe Leistungen
Ist das Beste gerade gut genug für Sie? Dann sind Sie hier richtig. In dieser Kategorie finden sich ausschließlich sehr leistungsstarke Tarife, die gerne auch ein wenig mehr kosten dürfen. Dafür werden aber auch alle erdenklichen Kosten in vollem Umfang übernehmen.
optimales Preis-Leistungsverhältnis
Tarife in diesem Bereich bieten sehr gute Leistungen im mittleren Preissegment. Dies ist die richtige Wahl für über 85% aller PKV-
Versicherten.
möglichst preisgünstig
An den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich Tarife, die möglichst wenig kosten dürfen. Dies ist die richtige Wahl für Personen, die gesund sind, Risikofaktoren meiden und im Falle einer Erkrankung mit Hilfe einer Grundversorgung schnell wieder auf die Beine kommen.
Familienangehörige:
Tragen Sie hier die Daten der ebenfalls privat zu versichernden Familienangehörigen ein. Die für die Vergleichserstellung relevanten Daten sind:
Verwandschaftsverhältnis zur anfragenen Person
z.B. Ehefrau, Kind, ...
Für die Vergleichserstellung benötigen wir noch
persönliche Daten von Ihnen.
Ihre Daten werden nur für die Vergleichserstellung verwendet.
Eine Weitergabe für andere Zwecke wird ausgeschlossen. Sie
erhalten KEINE Werbung per Telefon, Post oder E-Mail. Ihre Daten,
die Sie auf unseren Seiten eingeben, werden zudem verschlüsselt
zwischen Ihrem Webbrowser und unserem Server übertragen.
Vielen Dank für
Ihre Vergleichsanfrage für eine Private Krankenversicherung
Mustervergleich - Private Krankenversicherung
Die Vergleichstabelle wurde für einen fiktiven Kunden erstellt (Mann, 20 Jahre, Krankenvolltarif, Student mit 600 SB, Mehrbettzimmer, 100% Zahnbehandlung, 50% Zahnersatz, 50% Kieferorthopädie, Pflege mit Pflegezusatz und 40 € Tagessatz). Einen persönlich auf Sie zugeschnittenen Vergleich erhalten Sie, wenn Sie das Formular oben ausfüllen und absenden. Der Vergleich ist garantiert kostenlos, unabhängig und anbieterneutral.