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Wechsel gesetzliche private Krankenversicherung
Wer noch in 2010 von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechselt, kann bereits in 2011 bis zu 5.000 Euro und mehr sparen.

Nachteil der gesetzliche Krankenversicherung: Mehr Kosten bei weniger Leistungen in 2011:

Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung werden 2011 ansteigen. In 2011 soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent steigen. Die Anhebung um 0,6 Punkte, die etwa sechs Milliarden Euro für die gesetzlichen Kassen einbringt, tragen Arbeitgeber und Arbeiternehmer gemeinsam. Selbständige, die freiwillig gesetzlich Versichert sind, müssen sogar den gesamten Beitrag alleine tragen.

Wechsel gesetzliche private Krankenversicherung: Bis zu 5.000 Euro und mehr sparen:
Die Beitragserhöhung von 14,9% auf 15,5% in der gesetzlichen Krankenversicherung führt dazu, dass ein Krankenversicherungswechsel in die private Krankenversicherung für viele Versicherte immer attraktiver wird. Denn Beiträge für die private Krankenversicherung werden nicht über das Einkommen bestimmt, sondern nach dem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten. Freiwillig gesetzlich Versicherte sollten einen Wechsel der Krankenversicherung in Erwägung ziehen, da bis zu 5.000 Euro und mehr gespart werden kann.

Beispiel Selbständiger: Wechsel gesetzliche private Krankenversicherung

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Beispiel Angestellter: Wechsel gesetzliche private Krankenversicherung

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Voraussetzungen Wechsel gesetzliche private Krankenversicherung
Die Mitgliedschaft bei einem privaten Krankenversicherer wird durch den Gesetzgeber geregelt. Der berechtigte Personenkreis wird durch das Sozialgesetzbuch Artikel V festgelegt. Da der private Krankenversicherer hohe Standards zu günstigen Preisen bietet, setzt er bestimmte Aufnahmevoraussetzungen fest.

Folgende Personen können von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln:
  • Arbeitnehmer, deren Brutto-Monatseinkommen das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat (2010 - 4.162,50 Euro/Monat, entspricht jährlich 49.950 Euro).
  • Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
  • Beihilfeberechtigte wie Beamte, Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete
  • Studenten unter bestimmten Voraussetzungen

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