Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) und dem Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG)
Für die Erstellung und Zusendung des von Ihnen
gewünschten Vergleichs benötigen wir einige Angaben von Ihnen.
Ihre Daten werden nur für die Vergleichserstellung gespeichert.
Ihre personenbezogenen Daten dürfen
nur mit Ihrer Einwilligung gespeichert und weiterverarbeitet
werden, weshalb wir Sie vor der Übermittlung von personenbezogenen
Daten an uns um die Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung
bitten müssen. Ihre Einwilligung kann auch elektronisch
erklärt werden (§ 4 Abs. 2 TDDSG - Teledienstedatenschutzgesetz).
Mit Absendung der Vergleichsanfrage (§ 3 TDDSG) und aktivem
Setzen des Häkchens im Kästchen mit der Beschriftung
"Ja, ich akzeptiere die Erklärung zum Datenschutz" erklären
Sie sich hiermit einverstanden.
Auf Wunsch erhalten Sie - selbstverständlich
vollständig und unentgeldlich - Auskunft über Ihre bei uns
gespeicherten Daten. Weiterhin können Sie Ihre Angaben jederzeit
widerrufen oder deren Löschung beantragen (§ 28 Abs. 1 BDSG
- Bundesdatenschutzgesetz). Bitte senden Sie uns hierfür eine kurze
Nachricht über unsere Kontakt-Seite.
Wie bereits beschrieben, werden Ihre Daten nur für
die Vergleichserstellung verwendet und hierfür ggf. an einen Kooperationspartner
(Versicherungsmakler oder Finanzdienstleister) weitergeleitet. Diese
nehmen Kontakt mit Ihnen auf und helfen Ihnen kostenlos und unverbindlich.
Eine anderweitige Verwendung Ihrer Daten wird ausgeschlossen und ist
den bearbeitenden Kooperationspartnern untersagt. Sie erhalten
keine Werbung per E-Mail oder Telefon.
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung Ihrer Anfrage
bei unvollständigen Daten leider nicht möglich ist. Da die
Vergleichserstellung von Menschen durchgeführt wird und deren Zeit
in Anspruch nimmt, bitten wir Sie, nur ernst gemeinte Anfragen zu stellen
und unseren Kooperationspartnern die gebotene Fairness entgegen zu bringen.
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig!
Immer wieder wird davor gewarnt, persönliche Daten ungeschützt über das Internet zu übertragen. Damit Sie sich keine Sorgen um die Sicherheit Ihrer Daten machen müssen, werden alle Daten, die Sie auf unseren Seiten eingeben, verschlüsselt zwischen Ihrem Webbrowser und unserem Server übertragen.
Ihre Angaben sind dadurch vor allen unberechtigten Zugriffen durch Dritte geschützt. Durch die Verwendung eines 256-Bit-Schlüssels genügt diese Sicherheitsmaßnahme denselben Anforderungen wie sie an Online-Banking-Angebote gestellt werden.
Sobald Sie auf unserer Webseite auf ein Formular zur Dateneingabe stoßen, wird die Folgeseite automatisch in verschlüsselter Form aufgerufen. Dies erkennen Sie am Schlosssymbol neben der Schaltfläche zum Absenden des Formulars.
Dass die durch das Absenden des Formulars aufgerufene Seite verschlüsselt übertragen wurde, können Sie am Schloss-Symbol in der Adresszeile oder Statusleiste Ihres Webbrowsers erkennen.
Private Krankenversicherung im Vergleich
Die private Krankenversicherung bietet als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse häufig deutlich bessere Leistungen zu vielfach günstigeren Beiträgen. Als Privatversicherter zahlen Sie, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, einkommensunabhängige Versicherungsprämien.
Kompetent und kostenlos: der Private Krankenversicherungsvergleich von Finanzter.de
Kostenloser Vergleich der privaten Krankenversicherung
Vielen Dank für Ihre Vergleichsanfrage für eine Private Krankenversicherung. Einer unserer Berater wird sich in den nächsten Tagen mit einem unverbindlichen und kostenlosen Angebot bei Ihnen melden. Wir danken Ihnen, dass Sie unseren Service in Anspruch genommen haben und hoffen Sie sind damit zufrieden. Ihr Finanzter.de Team
Nennen Sie uns zunächst Ihren Berufsstatus
Berufsstatus:
Ihr Berufsstatus bestimmt, ob und zu welchen Konditionen Sie sich privat krankenversichern können.
Angestellte können sich privat krankenversichern, wenn ihr Einkommen seit mehr als drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt 2009 bei 48.600 EUR, 2008 bei 48.150 EUR, 2007 bei 47.700 EUR und 2006 bei 47.250 EUR. Der Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung in eine andere ist ohne diese Einschränkung möglich.
Selbständige und Freiberufler können sich, ohne weitere Vorbedingungen erfüllen zu müssen, in jedem Fall privat krankenversichern.
Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen erhalten von ihrem Dienstherrn die sogenannte Beihilfe, die einen bestimmten Prozentsatz aller Krankheitskosten übernimmt. Alle darüber hinaus gehenden Kosten sollten durch eine Private Krankenversicherung abgesichert werden.
Studenten können sich entweder bereits vor Beginn des Studiums von der Pflicht zur Versicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und können sich dann bei einer Privaten Krankenversicherung versichern. Dies ist ebenfalls möglich, wenn mit Vollendung des 25. Lebensjahres die Mitversicherung in der Familienversicherung der Eltern endet und die Versicherungspflicht eintritt oder nach 14 Fachsemestern bzw. mit Vollendung des 30. Lebensjahres die Möglichkeit zur Versicherung in der Studentischen Krankenversicherung erlischt.
Vorversicherung:
Der aktuelle Krankenversicherungsstatus, also die Vorversicherung der zukünftigen Privaten Krankenversicherung, bestimmt, ob beim Wechsel Wartezeiten einzuhalten sind, oder ob diese erlassen werden.
Beim Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung in eine andere Private Krankenversicherung fallen keine Wartezeiten an.
Wenn Sie nahtlos (ohne Unterbrechung) von einer Gesetzlichen Krankenkasse in die Privatversicherung wechseln, fallen ebenfalls keine Wartezeiten an.
Wenn Sie nicht krankenversichert sind, müssen Sie mit einer Wartezeit von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn rechnen. Während dieser Zeit werden nur durch Unfälle entstandene Krankheitskosten erstattet. Für manche Leistungen, z.B. Zahnersatz, beträgt die Wartezeit bis zu 8 Monate. Diese Wartezeiten können ebenfalls erlassen werden, wenn Sie ein Gesundheitszeugnis Ihres Hausarztes vorweisen können.
Beihilfeanspruch:
Abhängig von der Familiensituation und dem Bundes- bzw. Landesrecht, dem die beihilfeberechtigte Person unterliegt, liegt der Beihilfeanspruchzwischen 50% und 80% der "beihilfefähigen" Aufwendungen.
Der darüber hinaus gehende Eigenanteil sollte durch eine Private Krankenversicherung abgesichert werden.
Welche Leistungen wünschen Sie?
Krankenhaus:
In der Privaten Krankenversicherung können Sie wählen welche Art der Unterbringung und Behandlung Sie im Falle eines Krankenhausaufenthaltes wünschen.
Einbettzimmer - Chefarztbehandlung
Ideal für eine schnelle Genesung sind Ruhe und eine erstklassige medizinische Betreuung. Ein Tarif mit diesen Leistungsmerkmalen garantiert Ihnen eine optimale Unterbringung und Behandlung. Nicht verschweigen wollen wir jedoch, dass Qualität auch ihren Preis hat.
Zweibettimmer - Chefarztbehandlung
Das beste Preis-Leistungsverhältnis erhalten Sie bei dieser Tarifvariante. Sie erhalten die beste medizinische Versorgung und müssen Ihr Zimmer im Krankenhaus mit maximal einer zweiten Person teilen.
Mehrbettzimmer - Standardbehandlung
Diese Leistung entspricht in etwa der Unterbringung gesetzlich krankenversicherter Patienten. Wenn Sie Wert auf einen Tarif mit sehr niedrigen Beiträgen legen und bereit sind hierfür Leistungseinbußen in Kauf zu nehmen, sollten Sie diese Auswahl treffen.
Zahnleistungen:
Bei den Zahnleistungen wird zwischen Behandlungskosten und Kosten für Zahnersatz unterschieden.
Die PKV übernimmt immer die vollen Behandlungskosten beim Zahnarzt. Nur bei ganz wenigen, nicht empfehlenswerten Tarifvarianten ist dies nicht der Fall.
Unterschiede gibt es jedoch beim sehr kostenintensiven Zahnersatz. Hier werden je nach gewähltem Tarif zwischen 50% und 80% der Kosten für Kronen, Inlays, Implantate, Prothesen usw. erstattet.
Krankentagegeld:
Das Leistungsmerkmal Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensverlusten im Krankheitsfall.
Bei Angestellten entfällt spätestens nach einer Krankheitsdauer von 6 Wochen die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Selbständige und Freiberufler erhalten weder eine Entgeltfortzahlung noch ein Krankengeld und stehen deshalb häufig bereits ab dem ersten Krankheitstag ohne Einkommen da.
Das Krankentagegeld ersetzt das nicht mehr vorhandene Einkommen.
Wichtig: Es ist nicht zulässig ein Krankentagegeld zu beziehen, welches das Nettoeinkommen übersteigt. Die maximale Höhe Ihres Krankentagegeldes berechnen Sie bitte nach folgender Formel:
Krankentagegeld = Jahresnettoeinkommen / 365
Selbstbeteiligung:
Bei den meisten Tarifen in der Privaten Krankenversicherung kann eine Selbstbeteiligung gewählt werden.
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, erstattet die Krankenversicherung nur den Teil der Kosten, der den Selbstbehalt übersteigt. Die Höhe der Selbstbeteiligung bezieht sich auf ein Kalenderjahr, so dass jedes Jahr Kosten in maximal der Höhe des Selbstbehalts von der versicherten Person selbst getragen werden müssen.
Für die Wahl der optimalen Höhe der Selbstbeteiligung gilt:
Je höher der gewählte Selbstbehalt, desto niedriger die monatlichen Versicherungsbeiträge.
Die Selbstbeteiligung sollte problemlos in jedem Jahr aufgebracht werden können.
Priorität:
Wählen Sie hier ganz allgemein Ihre Priorität für die Private Krankenversicherung aus. Bei der Vergleichserstellung werden wir dann Tarife bevorzugen, die dieser Grundtendenz entsprechen.
möglichst hohe Leistungen
Ist das Beste gerade gut genug für Sie? Dann sind Sie hier richtig. In dieser Kategorie finden sich ausschließlich sehr leistungsstarke Tarife, die gerne auch ein wenig mehr kosten dürfen. Dafür werden aber auch alle erdenklichen Kosten in vollem Umfang übernehmen.
optimales Preis-Leistungsverhältnis
Tarife in diesem Bereich bieten sehr gute Leistungen im mittleren Preissegment. Dies ist die richtige Wahl für über 85% aller PKV-
Versicherten.
möglichst preisgünstig
An den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich Tarife, die möglichst wenig kosten dürfen. Dies ist die richtige Wahl für Personen, die gesund sind, Risikofaktoren meiden und im Falle einer Erkrankung mit Hilfe einer Grundversorgung schnell wieder auf die Beine kommen.
Familienangehörige:
Tragen Sie hier die Daten der ebenfalls privat zu versichernden Familienangehörigen ein. Die für die Vergleichserstellung relevanten Daten sind:
Verwandschaftsverhältnis zur anfragenen Person
z.B. Ehefrau, Kind, ...
Für die Vergleichserstellung benötigen wir noch
persönliche Daten von Ihnen.
Ihre Daten werden nur für die Vergleichserstellung verwendet.
Eine Weitergabe für andere Zwecke wird ausgeschlossen. Sie
erhalten KEINE Werbung per Telefon, Post oder E-Mail. Ihre Daten,
die Sie auf unseren Seiten eingeben, werden zudem verschlüsselt
zwischen Ihrem Webbrowser und unserem Server übertragen.
Vielen Dank für
Ihre Vergleichsanfrage für eine Private Krankenversicherung
Mustervergleich - Private Krankenversicherung
Die Vergleichstabelle wurde für einen fiktiven Kunden erstellt (Mann, 20 Jahre, Krankenvolltarif, Student mit 600 SB, Mehrbettzimmer, 100% Zahnbehandlung, 50% Zahnersatz, 50% Kieferorthopädie, Pflege mit Pflegezusatz und 40 € Tagessatz). Einen persönlich auf Sie zugeschnittenen Vergleich erhalten Sie, wenn Sie das Formular oben ausfüllen und absenden. Der Vergleich ist garantiert kostenlos, unabhängig und anbieterneutral.