
"Ich beantworte Ihnen Ihre Fragen zur privaten Rentenversicherung"
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"Sie wollen einen kosenlosen Vergleich zur privaten Rentenversicherung?"
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Warum brauche ich eine private Rentenversicherung?
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Mit der privaten Rentenversicherung sichern Sie sich ein zusätzliches Einkommen im Rentenalter. Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind rückläufig und bei den jüngeren Generationen ist ein späterer Anspruch fragwürdig. Um den Lebensstandard zu halten, muss privat vorgesorgt werden. Dabei ist die private Rente die flexibelste Form der privaten Vorsorge, da die Verträge keinen gesetzlichen Regularien unterliegen wie z. B. die Riester Rente oder Rürup Rente

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Wann kann ich mir die Rente auszahlen lassen?
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Grundsätzlich können Sie frei entscheiden, wann Sie die private Rente erhalten wollen. Mit der sogenannten Aufschubzeit legen Sie selbst bei Vertragsbeginn fest, wann Sie die Rente erhalten wollen. Aus steuerlicher Sicht ist es aber ratsam die Rente erst mit 60 Jahren auszuzahlen, da Sie dann nur die Hälfte der Erträge versteuern müssen, voraussgesetzt der Vertrag besteht schon seit 12 Jahren. Entnehmen Sie das Geld früher bzw. der Vertrag läuft keine 12 Jahre dann müssten Sie den Ertragsanteil voll versteuern.

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Was versteht man unter Kapitalwahlrecht?
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In der privaten Rentenversicherung haben Sie generell den Vorteil, dass Sie entscheiden können ob Sie das Geld als Einmalbetrag erhalten wollen, oder als monatliche Rentenleistung. Sie können also im Rentenalter frei über das Kapital verfügen.

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Wie werden die Rentenleistungen besteuert?
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Das hängt vom Zeitpunkt der Auszahlung ab. Erfolgt eine Kapitalauszahlung vor dem 60. Lebensjahr müssen 100 Prozent der Erträge versteuert werden. Beträgt die Versicherungsdauer mindestens 12 Jahre und erfolgt die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr, wird der Ertragsanteil nur zu 50% besteuert. Wählen Sie jedoch eine lebenslange Rente, so wird diese bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren seit Januar 2005 nur mit 18% (statt wie früher mit 27%) besteuert.

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Was passiert im Todesfall mit meinen Beiträgen?
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Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Tod vor Rentenbeginn (Aufschubphase) und Tod nach Rentenbeginn (Leistungsphase) Im Todesfall des Versicherungsnehmers vor Rentenbeginn besteht grundsätzlich für den Rentenversicherer keine Leistungspflicht, da die Versicherung mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet. Viele Versicherer bieten jedoch eine Beitragsrückgewähr im Vertrag an, damit das erwirtschaftete Kapital im Falle des Todes an die Erben ausgezahlt wird.
Für den Fall des Todes nach Rentenbeginn, können Sie Rahmen Ihres Rentenvertrages eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbaren, d.h. im Todesfall wird die Rentenauszahlung für einen vorher bestimmten Zeitraum fortgesetzt (zwischen 5 und 20 Jahren), so dass die Leistungen für den vereinbarten Zeitraum für die Hinterbliebenen nicht verloren gehen.

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