
Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung werden 2011 ansteigen. In 2011 soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent steigen. Die Anhebung um 0,6 Punkte, die etwa sechs Milliarden Euro für die gesetzlichen Kassen einbringt, tragen Arbeitgeber und Arbeiternehmer gemeinsam. Selbständige, die freiwillig gesetzlich Versichert sind, müssen sogar den gesamten Beitrag alleine tragen.
Und damit nicht genug. Der Gesetzgeber hat zudem beschlossen den gesetzlichen Kassen die Möglichkeit zu geben einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser darf 8 Euro monatlich bis zu 1 % des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens des Mitglieds (maximal 37,50 Euro im Monat) betragen. Doch Sie können sich wehren.
Grundsätzlich haben gesetzlich Versicherte zwei Möglichkeiten sich gegen den Zusatzbeitrag zu wehren:
a) Wechsel in private Krankenversicherung
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b) Wechsel gesetzliche Krankenversicherung
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Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie in die private Krankenversicherung wechseln können. Der Gesetzgeber bestimmt dabei den berechtigten Personenkreis. Da die private Krankenversicherung hohe Standards zu oftmals günstigen Preisen bietet, werden bestimmte Aufnahmevoraussetzungen vorausgesetzt. Freiwillig gesetzlich Versicherte sollten einen Wechsel der Krankenversicherung in Erwägung ziehen, da bis zu 5.000 Euro und mehr pro Jahr gespart werden kann.
Falls Sie zu einem der folgenden Personenkreisen gehören, können Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln:
- NEU ab 2011 - Wegfall der 3-Jahresfrist: Arbeitnehmer, deren Brutto-Jahresarbeitentgelt das 1. Jahr über 49.500 Euro liegt.
- Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
- Beihilfeberechtigte wie Beamte, Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete
- Studenten können sich befreien lassen innerhalb von 3 Monaten nach Erstimmatrikulation bzw. bei Abschluss des 14 Fachsemesters oder Vollendung des 30 Lebensjahres.
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Falls Sie nicht in dir private Krankenversicherung wechseln können, da Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, haben Sie auch die Möglichkeit die gesetzliche Kasse zu wechseln. Da die Leistungen der gesetzlichen Kassen vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden, gibt es hier auch keine Leistungsunterschiede. Sie sollten also eine Kasse wählen, die keinen Zusatzbeitrag erhebt, um die Kostenbelastung gering zu halten.
Ihre Möglichkeiten die gesetztliche Krankenversicherung zu kündigen und in eine Kasse ohne Zusatzbeitrag zu wechseln:
- Wechsel durch ordentliche Kündigung
Sie können die Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Beispiel: Kündigung zum 31. März > Wechsel zur neuen Kasse mit Beginn 1. Juni.
- Wechsel durch ausserordentliche Kündigung
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, falls Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder einen bestehenden Beitrag erhöht. Die Kündigungsfrist beträgt ebenfalls zwei Monate zum Monatsende.
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