Wer ist riesterrfähig?
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Alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
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Pflichtversicherte Selbständige (z. B. Handwerker)
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Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
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Wehr- und Zivildienstleistende
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Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
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Bezieher von Lohnersatzleistungen
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Nichterwerbstätige Eltern während der gesetzlichen Kindererziehungszeit
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Geringfügig Beschäftigte, bei Verzicht auf die Sozialversicherungsfreiheit
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Ehegatten von geförderten Personen außer dauerhaft getrennt lebende
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NEU: Bezieher einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, voller Erwerbsminderung oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit; Voraussetzung: Person muss unmittelbar vor Beginn der Leistung förderberechtigt gewesen sein
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Wer ist nicht riesterfähig?
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- Selbständige, ausser Ihr Ehepartner ist Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung und hat bereits einen Vertrag bzw. schließt einen ab
- Pflichtversicherte in berufständischen Versorgungseinrichtungen
- Rentner (Altersrente)
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Wie sieht die Förderung aus?
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Die Förderung besteht aus einer Grundzulage für jede Förderfähige Person + plus Kinderzulage für Eltern. Die Zulage ist unabhängig vom Einkommen und wird dem Vertrag direkt zugeordnet.
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Wie hoch ist die Riester Förderung?
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- Grundzulage = 154,- €/ Jahr
- Kinderzulage = 300,- € für Kinder AB 01.01.2008
- Kinderzulage = 185,- € für Kinder VOR 01.01.2008
- Riester Beiträge können zusätzlich bis max. 2.100 Euro / Jahr steurlich geltend gemacht werden
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Wie bekomme ich die volle staatliche Riester Zulage?
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Die volle Förderzulage bekomme ich, wenn ich 4% meines Bruttoeinkommens bis max. 2100 € monatlich spare. Wenn ich weniger in den Riester Renten Vertrag einzahle wird die Zulage anteilmäßig gekürzt.
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Was ist der Mindestbeitrag und Eigenanteil?
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Der Mindestbeitrag oder Sockelbeitrag liegt bei 60,-€ jährlich oder 5 € im Monat und gilt für Geringverdiener. Um die volle staatliche Förderung mitzunehmen müssen 4% vom sozielversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen in den Riester Vertrag fließen. Der Eigenanteil, ist der Anteil, der an liquiden Mitteln in den Riester Vertrag fließen muss und wird nach folgender Formel bestimmt: Eigenanteil = Gesamtbeitrag (4% vom Brutto mind. 60 Euro) – Grundzulage (154 Euro) - Kinderzulage (300 Euro oder 185 Euro * Anzahl der Kinder)
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Wie sieht die steuerliche Betrachtung aus?
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Sonderausgaben können bis 2.100,- € im Jahr geltend gemacht werden. Sie müssen bei Ihrem Anbieter einen Zulagen bzw. Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag kann noch bis 2 Jahre nach Beitragszahlung gestellt werden. Die Beiträge zur Zulagenrente geben Sie bei Ihrer Einkommenssteuer an.
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Kann ich in der Ansparphase Geld entnehmen?
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Ja, für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Es müssen mind. 10.000 € aber höchstens 50.000 € zinslos und unversteuert entnommen werden. Die Entnahme für Wohnzwecke ist bei der zentralen Zulagenstelle zu beantragen.
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Was passiert im Todesfall?
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Es muss zwischen angespartem Kapital und Förderung unterschieden werden. Das eigene Kapital kann ganz normal vererbt werden und die Zulagen werden einbehalten. Allerdings können die Beiträge inkl. Zulagen auf einen Ehepartner übertragen werden, voraussgesetzt dieser hat einen Riester Vertrag und übernimmt die Leistungen des Verstorbenen in diesen auf.
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Wie muss die Rente versteuert werden?
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Die Riester Rente muss in 2010 zu 60% mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Die Versteuerung steigt bis 2040 auf 100% an d.h. dann ist die gesamte Rentenleistung mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
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Für wenn lohnt sich die Riester Rente am meißten?
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Beispiel 1: Verheiratet, zwei Kinder, ein unmittelbar förderfähiger Beitrag in Riester-Rente: 1.200 €/ Jahr Zulagen vom Staat: 678 € / Jahr Steuervorteil*: 300 € / Jahr Effekt. Eigenbeitrag: 522 €/ Jahr
Folge: >> Der Staat zahlt 57% der gesamt Beiträge.** >> Der Haushalt*** wird mit ca. 17.000 Euro vom Staat gefördert
Anmerkung: * Zulage wird vom Steuervorteil abgezogen und geht direkt in den Vertrag. Verbleibender Steuervorteil wird ausbezahlt ** Berechnung bezieht sich auf das vorliegende Beispiel *** Vertragslaufzeit je 30 Jahre; Kinder 3 und 5 Jahre (Förderung unterstellt bis 25 Jahre)
Hier erfahren Sie mehr zum Thema: Altersvorsorge für Familien
Beispiel 2: Mann, Single, 50.000 Euro Jahreseinkommen Beitrag in Riester-Rente: 2.100 €/ Jahr Zulagen vom Staat: 154 € / Jahr Steuervorteil*: 878 € / Jahr Effekt. Eigenbeitrag: 1.222 €/ Jahr
Folge: >> Der Staat zahlt 42% der gesamt Beiträge.**
Hier erfahren Sie mehr zum Thema: Altersvorsorge für Angestellte
Anmerkung: * Zulage wird vom Steuervorteil abgezogen und geht direkt in den Vertrag. Verbleibender Steuervorteil wird ausbezahlt ** Berechnung bezieht sich auf das vorliegende Beispiel. Steuervorteil kann variieren aufgrund persönlicher Gegebenheiten.
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