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Einkommensgrenze private Krankenversicherung
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Erleichterter PKV Wechsel für Angestellte ab 2011. Der Bundestag hat das GKV-Finanzierungsgesetz zum 31.12.2010 verabschiedet. Angestellte werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in welchem Ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE Grenze) voraussichtlich übersteigt. Zudem hat die Regierung die JAE Grenze weiter gesenkt von 49.950 Euro (2010) auf 49.500 Euro (2011).

Wann wird ein Angestellter pflichtversicherungsfrei und kann in die PKV wechseln?
Versicherungsfrei werden generell Arbeitnehmer, die die JAE Grenze von 49.500 Euro Brutto pro Jahr überschreiten. Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer in dem Jahr, in welchem sein regelmäßiges Gehalt die JAE Grenze übersteigt auch tatsächlich ein Gehalt in dieser Höhe erzielt hat. Für den Gesetzgeber ist es ausreichend, dass sein voraussichtliches Jahresgehalt die JAE Grenze übersteigt.

Beispiel JAE Grenze: Ein Arbeitnehmer bezieht von Januar bis November 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt in Höhe von 45.000 Euro Brutto / Jahr, verdient also in diesem Zeutraum 41.250 Euro / Monat. Ab Dezember erhöht sich sein regelmäßiges Einkommen auf 50.100 Euro Brutto / Jahr und er verdient in diesem Monat 4.175 Euro Brutto. Insgesamt hat der Angestellte in diesem Jahr 45.425 Euro verdient, sein regelmäßiges Einkommen liegt also unterhalb der JAE Grenze von 49.950 Euro (JAE Grenze 2010). Weil er allerdings ab Dezember ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der JAE Grenze in 2011 (49.500 Euro) verdient ist er ab 01.01.2011 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln.

Folge JAE Grenze: Jeder Angestellte, dessen Brutto Einkommen voraussichtlich ab 2011 über 49.500 Euro Brutto / Jahr bzw. 4.125 Euro Brutto / Monat liegt kann in die private Krankenversicherung wechseln.

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